Dipl. -Kffr. Christine Matthäus Steuerberater
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Dipl.-Kffr. Christine Matthäus
Steuerberater
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Vertretung vor Behörden

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen!
Urteil des BGH von 1965

Unsere Leistungen für Sie

  • Vorbereitung bei Betriebsprüfungen der Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger,
  • Abwehr von Prüfungsfeststellungen,
  • Rechtsbehelf bei Finanzbehörden,
  • Klagen zum Finanzgericht.

Die Kompliziertheit des deutschen Steuerrechts führt mitunter dazu, dass Steuerbescheide nicht korrekt erlassen werden. Um sich gegen diesbezügliche Nachteile zu wehren, unterstützen wir Sie gern bei der Führung von Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt sowie bei Klagen vor dem Finanzgericht.

Dipl.-Kffr. Christine Matthaeus, Steuerberater

Vertretung vor Behörden

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen!
Urteil des BGH von 1965

Unsere Leistungen für Sie

  • Vorbereitung bei Betriebsprüfungen der Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger,
  • Abwehr von Prüfungsfeststellungen,
  • Rechtsbehelf bei Finanzbehörden,
  • Klagen zum Finanzgericht.

Die Kompliziertheit des deutschen Steuerrechts führt mitunter dazu, dass Steuerbescheide nicht korrekt erlassen werden. Um sich gegen diesbezügliche Nachteile zu wehren, unterstützen wir Sie gern bei der Führung von Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt sowie bei Klagen vor dem Finanzgericht.

Quelle: https://matthaeus-steuerkanzlei.de/Vertretung_vor_Beh%c3%b6rden

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