Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig!"
Baron Amschel Weyer Rothschild, Bankier
Unter diesem Motto stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht Steuern zu zahlen. Die Kenntnis aber häufig!"
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© Dipl. -Kffr. Christine Matthäus Steuerberater, Freiberger Str. 58-66, 01723 Wilsdruff
Quelle: https://matthaeus-steuerkanzlei.de/Steuerliche_%26_betriebswirtschaftliche_Beratung